Unser Einsatz nach § 132 SGB V beinhaltet einkaufen, kochen, Alltagsreinigung des Wohn-/Schlafbereich, Wäsche waschen, bügeln, Kinderbetreuung und nach Absprache auch die Versorgung von Haustieren.
Ihr behandelnder Arzt stellt für Sie eine Verordnung auf Haushaltshilfe nach § 132 SGB V aus,
welche Sie dann mit einem Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem entsprechenden Leistungsträger einreichen. Nach der Genehmigung leitet unser Team alles Weitere für Sie in die Wege, damit eine bestmögliche Unterstützung in Ihrer speziellen Lebenssituation garantiert werden kann.
Deshalb melden Sie sich frühzeitig bei uns, wenn absehbar ist, dass z. B. nach einer geplanten OP im Haushalt Unterstützung gebraucht wird. Gerne sind wir für Sie da!